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MASSNAHME

Ausbau und Weiterentwicklung der digitalen Services der Finanzverwaltung für Terminvereinbarungen

2023
Massnahme gesetzt

Daten folgen
Das Jahr 2023 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2024 verfügbar sein.

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Vereinfachung des Zugangs zur Terminvereinbarung

Details zum Meilenstein

2023

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2021

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Es besteht die Möglichkeit zur digitalen Terminvereinbarung in der Finanzverwaltung. Diese ist auf einer entsprechenden Seite auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen zu finden.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2023

Zielzustand (Beschreibung)

Ausgehend von der Annahme, dass die Vereinbarung von Terminen nicht verpflichtend vorgeschrieben wird, sollen im Jahr 2023 10 % aller Kundinnen- und Kundentermine über die digitale Terminvereinbarung abgewickelt werden

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

gesetzt