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MASSNAHME

Ausgewählte Meldeverpflichtungen reduzieren im Sinne des Once Only Prinzips

2020
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Datenlandkartenerstellung für ausgewählte Unternehmenssituationen und Maßnahmen für Unternehmenserleichterungen

Details zum Meilenstein

2020

Istzustand (2020)

Die erste Ausbaustufe der Datenlandkarte wurde erstellt und mit den unternehmensbezogenen Informationsverpflichtungen (IVPs) des BMDW befüllt. Aus diesem Prozess wurden die fachlichen Anforderungen für eine bundesweite Informationsverpflichtungsdatenbank abgeleitet. Diese Konzeption wurde anhand ausgewählter Unternehmenssituationen auf ihre Praxistauglichkeit evaluiert.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2019

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Es besteht noch keine Datenlandkarte und es fehlt die gesetzliche Grundlage dazu.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2020

Zielzustand (Beschreibung)

Die Datenlandkarte in erster Ausbaustufe ist für das BMDW erstellt.

Erläuterung der Entwicklung

Die Überführung der fachlichen Anforderungen in eine technische Konzeption wurde gestartet und wird 2021 fortgeführt. Dazu wurde auch ein Entwicklungs- & Migrationspfad entworfen, so dass mit Ende 2021 eine bundesweit zur Verfügung stehende Informationsverpflichtungsdatenbank (IVDB) verfügbar sein wird.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze

Meilenstein: Errichtung eines Register- und Systemverbunds, der ausgewählten Behörden die Abfrage gemeldeter Informationen (Once Only Prinzip) ermöglicht

Details zum Meilenstein

2020

Istzustand (2020)

Der Register- und Systemverbund steht aktuell technisch im Rahmen des Unternehmensserviceportals (USP) zur Verfügung. Mit dem Gesetzwerdungsprozess der USPG-Novelle steht das Basissystem für weitere Registeranbindungen und die Nutzung von Behörden als Data Consumer zur Verfügung.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2019

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Es besteht noch kein Register- und Systemverbund.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2020

Zielzustand (Beschreibung)

Der Register- und Systemverbund wurde errichtet.

Erläuterung der Entwicklung

Aktuell wird im Rahmen des Register- & Systemverbundes ein AdminInterface entwickelt, das Datenabfragen ohne Individualentwicklungsaufwand ermöglichen soll. Zusätzlich werden Registeranbindungen UseCase bezogen vorangetrieben (aktuell Gewerberegister; Strafregister und Finanzstrafregister in Planung). Parallel dazu werden UseCases evaluiert, die ähnliche Anforderungen haben, sodass zukünftig mit wenigen Registeranbindungen mehrere UseCases effizient umgesetzt werden können.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze