MASSNAHME
Ausgewählte Meldeverpflichtungen reduzieren im Sinne des Once Only Prinzips
Massnahme überwiegend erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Errichtung eines Register- und Systemverbunds, der ausgewählten Behörden die Abfrage gemeldeter Informationen (Once Only Prinzip) ermöglicht
Details zum Meilenstein
Istzustand (2021)
Der Register- und Systemverbund steht für Registeranbindungen bereit und erste Register wurden bereits vollständig angebunden. Die Anbindung weiterer Register erfolgt gegenwärtig. Damit in Zusammenhang stehende rechtliche und tatsächliche Herausforderungen werden ressortübergreifend wahrgenommen.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2019
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Der Register- und Systemverbund liegt in erster Version vor, kann aber von Behörden nicht umfassend angebunden und genutzt werden, da die gesetzliche Grundlage und technische Erweiterungen fehlen.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2021
Zielzustand (Beschreibung)
Der Register- und Systemverbund wurde errichtet, wesentliche Register eingebunden und die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen.
Erläuterung der Entwicklung
Da die gesetzliche Grundlage keine „Generalbevollmächtigung“ für Registeranbindungen enthält, werden die Register usecase-spezifisch angebunden. Das heißt für konkrete Once Only UseCases werden die Register bzw. Datenerfordernisse analysiert und soweit eine materiell-rechtliche Grundlage besteht die relevanten Register an den Register- und Systemverbund angebunden. Das Admin-Interface wird mit ersten Pilotusern pilotiert und anhand deren Feedback weiterentwickelt.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
überwiegend
Meilenstein: Datenlandkartenerstellung für ausgewählte Unternehmenssituationen und Maßnahmen für Unternehmenserleichterungen
Details zum Meilenstein
Istzustand (2021)
Die Informationsverpflichtungsdatenbank (IVDB) ist technisch fertiggestellt und die gesetzliche Grundlage für die Befüllung der IVDB ist geschaffen. Die Auswertungsmöglichkeiten werden zur Zeit evaluiert.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2019
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Die technischen Vorrausetzungen der Datenlandkarte wurden geschaffen. Im Anschluss wurden alle für Unternehmen relevante Informationsverpflichtungen im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort eingepflegt und analysiert. Zur umfassenden Erhebung und Auswertung über die Grenzen des BMDW hinaus fehlt die gesetzliche Grundlage dazu.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2021
Zielzustand (Beschreibung)
Die Datenlandkarte wurde als Informationsverpflichtungsdatenbank mit Auswertungsmöglichkeiten erweitert und die gesetzliche Grundlage geschaffen.
Erläuterung der Entwicklung
Die Informationsverpflichtungsdatenbank (IVDB) ist technisch produktiv einsatzbereit und mit den Daten aus der Piloterhebung der Datenlandkarte befüllt. Diese Daten werden aktuell bereinigt und dienen als inhaltliche Basis für die Vorbereitung der bundesweiten Erhebung der Informationsverpflichtungen. Die dafür notwendige Verordnung wird im Jahr 2022 vorbereitet.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze