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MASSNAHME

Bauliche Maßnahmen zur kundenfreundlichen und barrierefreien Adaptierung und Einrichtung zentraler Anlaufstellen für Informationen

Bauliche Maßnahmen zur kundenfreundlichen und barrierefreien Adaptierung der öffentlichen Räume in Gerichtsgebäuden und Einrichtung zentraler erster Anlaufstellen für Informationen („Servicecenter“)

2015
Massnahme überwiegend erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Anzahl der Gerichtsgebäude mit zentraler erster Anlaufstelle für Informationen („Servicecenter")

Details zur Kennzahl

2015

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

37

Anzahl

Zielzustand

43

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Im Jahr 2015 konnten auf Grund angepasster Ressourcenlage nicht so viele „Servicecentren“ eingerichtet werden, wie geplant.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2012

Ausgangspunkt der Planung

11


Quelle

BMJ

Berechnungsmethode

Zählung