Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
MASSNAHME

Beantwortung von BürgerInnenanfragen durch das BürgerInnenservice des Bundeskanzleramts

2021
Massnahme überplanmäßig erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Anzahl beantworteter Anfragen via Telefon sowie via E-Mail pro Jahr und pro vollbeschäftigter/-en Mitarbeiter/-in

Details zur Kennzahl

2021

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

4.022

Anzahl

Zielzustand

1.519

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Nach dem Spitzenjahr 2020 infolge der COVID-19-Pandemie mit 44.624 Anfragen konnte im Jahr 2021 weiterhin eine sehr hohe Anzahl von insgesamt 40.226 Anfragen (schriftlich: 23.671, telefonisch: 16.555) verzeichnet werden. Im Jahr 2021 verfügte das BürgerInnenservice für die Anfragenbeantwortung über 10 Vollbeschäftigungsäquivalente. Das bedeutet 4.022 Anfragen pro vollbeschäftigter Mitarbeiterin bzw. vollbeschäftigtem Mitarbeiter.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2019

Ausgangspunkt der Planung

1.519


Quelle

Bundeskanzleramt, interne Datenbank des BürgerInnenservices

Berechnungsmethode

Anzahl beantworteter Anfragen via Telefon sowie via E-Mail pro Jahr und pro vollbeschäftigter/-en Mitarbeiter/-in (=pro Vollbeschäftigungsäquivalent)