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MASSNAHME

Bedarfsorientierung bei Migration weiter erhöhen

Bedarfsorientierung bei Migration weiter erhöhen (siehe Detailbudget 18.01.01 Grundversorgung). Maßnahme 7: Projekt Umsetzung des von der EU beschlossenen Asyl- und Migrationspakts

2025
Massnahme gesetzt

Daten folgen
Das Jahr 2025 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2026 verfügbar sein.

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Anteil ausgestellte „Rot- Weiß-Rot – Karten plus“, an der Anzahl ausgegebener „Rot- Weiß-Rot – Karten“.

Details zur Kennzahl

2025

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2023

Ausgangspunkt der Planung

54

Zielzustand

80

Messgrößenangabe

%


Quelle

Administrative Aufzeichnungen BMI

Berechnungsmethode

Anteil ausgestellte „Rot- Weiß-Rot – Karten plus“, an der Anzahl ausgegebener „Rot- Weiß-Rot – Karten“.

Meilenstein: Projekt "Umsetzung des Asyl- und Migrationspakts" (ad Maßnahme 7)

Details zum Meilenstein

2025

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2024

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Die mit dem Pakt eingeführten neuen Asyl- und Migrationsvorschriften traten am 11. Juni 2024 in Kraft und sind nach zwei Jahren, mit dem 12. Juni 2026, anwendbar. Dies mit Ausnahme der EU-Verordnung über die Neuansiedlung und die Aufnahme aus humanitären Gründen, die bereits ab dem 12. Juni 2024 anwendbar ist. Ziel ist die nationale Implementierung und umfassende Vorbereitung der neuen Asyl- und Migrationsbestimmungen bis spätestens Juni 2026.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2025

Zielzustand (Beschreibung)

Meilenstein 1: Legistische Umsetzung des auf EU-Ebene beschlossenen Asyl- und Migrationspakts auf nationaler Ebene