MASSNAHME
Begleitende Evaluierung der Novelle zum Behinderteneinstellungsgesetz (BGBl. I Nr. 111/2010).
Begleitende Evaluierung der Novelle zum Behinderteneinstellungsgesetz (BGBl. I Nr. 111/2010) (Verlängerung der „Probezeit“ von bisher 6 Monaten auf nunmehr 4 Jahre und Staffelung der Ausgleichstaxe nach Betriebsgröße)
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Zuwachs der beschäftigten begünstigten Behinderten
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
0%
Zielzustand
0,5%
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2011
Ausgangspunkt der Planung
61.281
Quelle
Statistik BMASK
Berechnungsmethode
Vergleich der Zahlen der beschäftigten gegünstigten Behinderten 2013 und 2014.
Meilenstein: Hinsichtlich der Anzahl der beschäftigten begünstigten Behinderten: Beurteilung der Wirksamkeit der Novelle und bei Bedarf Ableitung notwendiger Maßnahmen
Details zum Meilenstein
Istzustand (2013)
An der Studie zur Evaluierung der Novelle zum Behinderteneinstellungsgesetz 2011 wird intensiv gearbeitet, die Ergebnisse werden im Sommer 2014 vorliegen.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2011
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Anzahl der beschäftigten begünstigten Behinderten: Gesamt 61.281 (Frauen 24.028 (39,2 %); Männer 37.253 (60,8 %))
Zielzustand (Beschreibung)
Hinsichtlich der Anzahl der beschäftigten begünstigten Behinderten: Beurteilung der Wirksamkeit der Novelle und bei Bedarf Ableitung notwendiger Maßnahmen