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MASSNAHME

Bei signifikanten Abweichungen im Budgetvollzug erfolgt eine Ursachenanalyse.

2021
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Die Ursachen für die Abweichungen sind zweifelsfrei identifiziert und analysiert.

Details zum Meilenstein

2021

Istzustand (2021)

Es kam zu keiner signifikanten Abweichung gegenüber dem Bundesvoranschlag.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2019

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Der Budgetvollzug lag im Rahmen der zur Verfügung stehenden Bundesmittel.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2021

Zielzustand (Beschreibung)

Die Ursachen für etwaige Abweichungen sind zweifelsfrei identifiziert und analysiert. Dies erfolgt mittels spezifischer Indikatoren (z.B. Pflegegelder, Pflegegeldbezieher, Pflegegeldstufen ...)

Erläuterung der Entwicklung

Trotz der Einhaltung des Bundesvoranschlags wurden relevante Indikatoren wie beispielsweise die Anzahl der Pflegegeldbezieherinnen und-bezieher bzw. Altersstrukturen analysiert, um die Prognose der zukünftigen Auszahlungsentwicklung zu optimieren.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze