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MASSNAHME

Bekämpfung der irregulären Migration

Bekämpfung der irregulären Migration (siehe Detailbudget 18.01.05 Grenz-, Visa- und fremdenpolizeiliche Angelegenheiten)

2021
Massnahme überwiegend erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Missbrauchsquote Visa (Asylanträge nach Visa-Einreise an erteilten Schengenvisa gesamt)

Details zur Kennzahl

2021

Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl

Istwert

0,13

%

Zielzustand

0,039

%

Erläuterung der Entwicklung

Die Kennzahl ist abhängig von der Anzahl der Asylanträge nach einer Einreise über ein erteiltes Visum und von der Anzahl der erteilten Schengenvisa. Die Auswirkungen der COVID-19 – Pandemie haben sich hier allerdings in hohem Maß gezeigt. Bei der Anzahl der erteilten Visa kam es zu einem Rückgang von nahezu 50 %. Das bewirkt einen relativ höheren und somit über dem Planwert liegenden Anteil an Asylanträgen nach Visa-Einreise an den gesamten Schengen Visa und einen in relativen Zahlen geringeren Anteil der Asylanträge nach Visa in Relation zu den gesamten Asylanträgen. Ein Vergleich mit den Vorjahreszahlen bzw. mit den Zielwerten ist nicht aussagekräftig und lässt keine Rückschlüsse auf einen nachhaltigen Trend zu.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2019

Ausgangspunkt der Planung

0,032


Quelle

Administrative Aufzeichnungen BMI

Berechnungsmethode

Asylanträge nach Visa-Einreise an erteilten Schengenvisa gesamt

Kennzahl: Asylanträge nach Visa in Relation zu Asylanträgen gesamt

Details zur Kennzahl

2021

Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl

Istwert

0,13

%

Zielzustand

0,83

%

Erläuterung der Entwicklung

Die Kennzahl ist abhängig von der Anzahl der Asylanträge nach einer Einreise über ein erteiltes Visum und von der gesamten Anzahl der Asylanträge. Die Auswirkungen der COVID-19 – Pandemie haben sich hier allerdings in hohem Maß gezeigt. Bei der Anzahl der erteilten Visa kam es zu einem Rückgang von nahezu 50 %. Das bewirkt einen relativ höheren und somit über dem Planwert liegenden Anteil an Asylanträgen nach Visa-Einreise an den gesamten Schengen Visa und einen in relativen Zahlen geringeren Anteil der Asylanträge nach Visa in Relation zu den gesamten Asylanträgen. Ein Vergleich mit den Vorjahreszahlen bzw. mit den Zielwerten ist nicht aussagekräftig und lässt keine Rückschlüsse auf einen nachhaltigen Trend zu.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2019

Ausgangspunkt der Planung

0,791


Quelle

Administrative Aufzeichnungen BMI

Berechnungsmethode

Asylanträge nach Visa in Relation zu Asylanträgen gesamt

Meilenstein: Umsetzung ETIAS - Europäisches Reiseinformations- und Reisegenehmigungs-System

Details zum Meilenstein

2021

Istzustand (2021)

Die technische Entwicklung von ETIAS wurde abgeschlossen, mit der organisatorischen Umsetzung wurde begonnen.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2019

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Start der Vorbereitungen, Projektplanung

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2021

Zielzustand (Beschreibung)

Technische Entwicklung von ETIAS, Beginn der organisatorischen Umsetzung

Erläuterung der Entwicklung

Das Projekt ETIAS (European Travel Information and Authorization System oder europäisches Reiseinformations- und Autorisierungssystem) der Europäischen Union hat das Ziel zur Befreiung der Visumpflicht, um ihre Grenzen zu schützen und zu stärken. Das Projekt wird maßgeblich vom Fortschritt aller Teilnehmerstaaten innerhalb der EU und von der Europäischen Kommission beeinflusst.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

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