MASSNAHME
Bekämpfung von Korruption
Bekämpfung von Korruption (Korruptionsfälle nach § 4 Abs. 1 BAK-G; siehe Detailbudget 11.03.06 Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung)
Massnahme gesetzt
Daten folgen
Das Jahr 2026 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2027 verfügbar sein.
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Anteil abgeschlossener Geschäftsfälle an allen in den letzten drei Jahren eingelangten Geschäftsfällen (nur BAK ist Bearbeiter)
Details zur Kennzahl
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2023
Ausgangspunkt der Planung
84,6
Zielzustand
80
Messgrößenangabe
%
Quelle
Aufzeichnungen BA zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung
Berechnungsmethode
Abgeschlossene Geschäftsfälle (Eingang in den letzten 3 Jahren) / Eingelangte Geschäftsfälle (Eingang in den letzten 3 Jahren, Bearbeiter nur BAK) * 100
Kennzahl: Anteil der bearbeiteten (abgeschlossenen) Ermittlungsverfahren des abgelaufenen Berichtszeitraumes (BAK und andere Bearbeiter)
Details zur Kennzahl
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2023
Ausgangspunkt der Planung
92
Zielzustand
90
Messgrößenangabe
%
Quelle
Aufzeichnungen BA zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung
Berechnungsmethode
Anzahl der bearbeiteten Verfahren / Ermittlungsverfahren gesamt im Bereich Korruption des abgelaufenen Berichtszeitraumes (bearbeitet vom BAK und „Anderen“)