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MASSNAHME

Bereitstellung und Überweisung von Mitteln für die Kinderbetreuung an die Länder

2017
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Ausbau des Kinderbetreuungsangebots ist erfolgt

Details zur Kennzahl

2017

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

52,5

Mio. EUR

Zielzustand

52,5

Mio. EUR

Erläuterung der Entwicklung

Die Art. 15a Vereinbarung über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots sieht vor, dass der Bund für das Jahr 2017 zur teilweisen Abdeckung des Aufwandes der Länder und Gemeinden einen Zweckzuschuss in der Höhe von 52,5 Mio. € zur Verfügung stellt. Eine rechtzeitige und zeitgerechte Überweisung der von den Ländern angeforderten Mitteln ist erfolgt.

Ziele der Art. 15a Vereinbarung sind:
– Ausbau der Kinderbetreuungsplätze für 33 % der Unter-Drei-jährigen
– Schaffen von Anreizen für die Ganztagsbetreuung für Drei- bis Sechsjährige, die mit einer Vollbeschäftigung der Eltern vereinbar ist
– Weiterentwicklung der Bildungs- und Betreuungsqualität für Kinder bis zum Schuleintritt

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2016

Ausgangspunkt der Planung

52,5