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MASSNAHME

Bereitstellung von Empfehlungen aus gebietskörperschaftenübergreifenden Querschnittsprüfungen zu strukturellen Reformen

2019
Massnahme überwiegend erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Veröffentlichte Querschnittsprüfungen

Details zur Kennzahl

2019

Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl

Istwert

19

Anzahl

Zielzustand

20

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Der Rechnungshof setzte sich im Jahr 2019 – analog zum Vorjahr – das Ziel, 20 Querschnittsprüfungen durchzuführen. Trotz eines Anstiegs des Istwertes gegenüber dem Jahr 2018 verfehlte der Rechnungshof den Zielwert knapp. Der Grund dafür liegt in den knappen Personalressourcen.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2017

Ausgangspunkt der Planung

19


Quelle

Rechnungshof

Berechnungsmethode

Gesamtsumme der in einem Jahr veröffentlichten Querschnittsprüfungen