MASSNAHME
Bereitstellung von finanziellen Transferleistungen
Nachhaltige Finanzierung des Familienlastenausgleichsfonds (FLAF)
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Liquidität des FLAF
Details zum Meilenstein
Istzustand (2023)
Im Jahr 2023 sind rund 8,168 Milliarden EUR zur Auszahlung gelangt, dem stehen einzahlungsseitig rund 8,168 Milliarden EUR entgegen. Der Überschuss aus der Gebarung des Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) im Jahr 2023 beläuft sich auf einen Betrag in der Höhe von rund 324,6 Millionen EUR. Gemäß § 40 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 ist ein Überschuss aus der Gebarung des FLAF dem Reservefonds für Familienbeihilfen zuzuführen.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2021
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Die Liquidität des FLAF ist gegeben.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2023
Zielzustand (Beschreibung)
Die Liquidität des FLAF ist sichergestellt.
Erläuterung der Entwicklung
Trotz der Senkung des Dienstgeberbeitrags von 3,9% auf 3,7% der Beitragsgrundlage und der Valorisierung der Familienleistungen ab dem Jahr 2023 sowie dem leichten Rückgang an Wirtschaftsleistung im Vergleich zum Vorjahr war im Jahr 2023 ein Überschuss aus der Gebarung des Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) zu verzeichnen.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze