MASSNAHME
Berücksichtigung des Themas Gender Mainstreaming/Chancengleichheit von Frauen und Männern bei der Umsetzung des Programms LE2020
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Bei der Auswahl der lokalen Aktionsgruppen (LAG) wurde darauf geachtet, dass in den Projektauswahlgremien ein Frauenanteil von einem Drittel gewährleistet ist.
Details zum Meilenstein
Istzustand (2015)
Der Zielzustand für 2015 wurde planmäßig erreicht.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2014
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2015
Zielzustand (Beschreibung)
Bei der Auswahl der lokalen Aktionsgruppen (LAG) wurde darauf geachtet, dass in den Projektauswahlgremien ein Frauenanteil von einem Drittel gewährleistet ist.
Erläuterung der Entwicklung
Im Prozess zur Auswahl der Lokalen Aktionsgruppen (LAG) wurde die Zusammensetzung der Prozessauswahlgremien aller sich bewerbenden LAG auf Basis der für die Einreichung geforderten Mitgliederlisten auf den geforderten Frauenanteil hin überprüft. Der Frauenanteil von einem Drittel in den Projektauswahlgremien wurde von allen ausgewählten LAG eingehalten. Die Anerkennung erfolgte mit 1. Juni 2015.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze
Meilenstein: Der Chancengleichheitsansatz ist in die Erarbeitung der Förderrichtlinien LE2020 eingeflossen.
Details zum Meilenstein
Istzustand (2015)
Der Ansatz wurde berücksichtigt. Die Sonderrichtlinien des BMLFUW stellen die Basis für eine gleichheitsfördernde Umsetzung von Projekten dar.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2014
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2015
Zielzustand (Beschreibung)
Der Chancengleichheitsansatz ist in die Erarbeitung der Förderrichtlinien LE2020 bis Ende 2015 eingeflossen.
Erläuterung der Entwicklung
Der Prozess der Richtlinienerstellung berücksichtigte die strategische Ausrichtung gemäß dem Beteiligungsprozess während der Programmerstellung bzw. der diesbezüglichen ex-ante-Evaluierung.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze