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MASSNAHME

Berücksichtigung im Rahmen der Neufassung des Einkommensteuergesetz (EStG)

2016
Massnahme teilweise erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Durchforstung des EStG nach gender pay gap relevanten Bestimmungen und Beseitigung dieser

Details zum Meilenstein

2016

Istzustand (2016)

Die BMF-internen Vorarbeiten am EStG neu wurden plangemäß fortgesetzt. Im Jahr 2016 wurde ein working paper des BMF veröffentlicht, das genderspezifische Wirkungen des Steuerrechts untersucht hat.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2013

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Untersuchung der im Rahmen der Steuerreformkommission erarbeiteten Ergebnisse

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2016

Zielzustand (Beschreibung)

Durchforstung des EStG nach gender pay gap relevanten Bestimmungen und Beseitigung dieser

Erläuterung der Entwicklung

Die BMF-internen Vorarbeiten am EStG neu wurden plangemäß fortgesetzt. Eine Studie des BMF zu den geschlechtsspezifischen Auswirkungen verschiedener Bestimmungen im Einkommensteuerrecht wurde veröffentlicht.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

teilweise