MASSNAHME
Beteiligung an der EU-Prävalenzstudie genderbasierte Gewalt 2020/2021
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: EU-Prävalenzstudie genderbasierte Gewalt
Details zum Meilenstein
Istzustand (2020)
Die Statistik Austria wurde beginnend mit 1. Februar 2020 mit der Durchführung der Prävalenzstudie beauftragt. Nach Planungsstatus soll die Prävalenzstudie bis 30. Juni 2022 fertiggestellt sein.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
19.11.2019
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Letter of intent/Zusage der EU-Kofinanzierung wurde im August 2019 ausgestellt. Der Vertrag zur Durchführung der Erhebung in Österreich wurde von Europäischer Kommission/Eurostat und Statistik Austria am 19.11.2019 unterzeichnet.
Zielzustand (Datum)
30. Juni 2020
Zielzustand (Beschreibung)
Die Statistik Austria ist mit der Durchführung auf nationaler Ebene beauftragt.
Erläuterung der Entwicklung
Dank der termintreuen Arbeitsorganisation innerhalb der Sektion III des Bundeskanzleramts konnte der Meilenstein erreicht werden. Die Ergebnisse der Studie zeigen die Prävalenz von körperlicher, sexueller und psychischer Gewalt, sexueller Belästigung am Arbeitsplatz und Stalking sowie Gewalt in der Kindheit innerhalb der weiblichen Bevölkerung Österreichs auf. Die sukzessive EU-weite Anwendung dieses Fragebogens ermöglicht Vergleiche zwischen den EU-Mitgliedstaaten und zukünftige Wiederholungen dieser Untersuchungen ermöglichen das Erkennen von Entwicklungen.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze