MASSNAHME
Bundesanteil der Aufsichtsrätinnen in Unternehmen, an denen Bund mit 50 % und mehr beteiligt ist und die im Bereich des BMDW liegen >= 35 %
Hebung des Frauenanteils an der Bundesquote der Aufsichtsratsgremien in Unternehmen, an denen der Bund mit 50 % und mehr beteiligt ist und die im Bereich (Eigentümervertretung) des BMDW liegen, auf 35 %.
Massnahme überplanmäßig erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Anteil der Frauen an der Bundesquote der Aufsichtsratsgremien von Unternehmen, an denen der Bund mit 50 % und mehr beteiligt ist
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
41,7%
Zielzustand
35%
Erläuterung der Entwicklung
Auf Basis des MRV 93/23 (März 2011) wurde schrittweise der Frauenanteil an der Bundesquote der Aufsichtsratsgremien von Unternehmen, an denen der Bund mit 50 % und mehr beteiligt ist, erhöht. Bis 2013 galt es einen Frauenanteil von mindestens 25 % zu erreichen, der bis Ende 2019 auf mindestens 35 % zu erhöhen war. Aufgrund der BMG-Novelle 2017 reduzierte sich die Zahl der Unternehmen, bei denen das BMDW die Eigentümervertretung wahrnahm, von zehn auf vier. Im Zuge der Neuaufstellung der Austrian Business Agency (ABA) wurde durch Anpassung des ABA-Gesellschaftsvertrages im Jahr 2019 ein ABA-Aufsichtsrat eingerichtet.
Das BMDW hat 2019 in seinen fünf Unternehmen im Durchschnitt die Quote von 35 % erreicht, diese liegt bei 41,7 %. Bei der Besetzung der Aufsichtsratspositionen in den Unternehmen, bei denen das BMDW ein Nominierungsrecht hat, ist die Einhaltung der Zielvorgabe – nach Maßgabe der Qualifikation – maßgebend für das BMDW.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2013
Ausgangspunkt der Planung
25
Quelle
Interne Statistik des BMDW
Berechnungsmethode
Anteil der Frauen an der Bundesquote der Aufsichtsratsgremien von Unternehmen an denen der Bund mit 50 % und mehr beteiligt ist