MASSNAHME
Das BMF fungiert auf Basis der eingeholten Gutachten als Reformpromotor in der Arbeitsgruppe »Grundsätzliche Reform des Finanzausgleichs«.
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Das BMF hat bis Ende 2013 seine Position zur Reform des Finanzausgleichs definiert
Details zum Meilenstein
Istzustand (2013)
Das Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013 – 2018 sieht eine Verlängerung des aktuellen Finanzausgleichs bis Ende 2016 und die Erarbeitung eines Vorschlags für einen neuen Finanzausgleich bis Ende 2015 vor.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2011
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Vier Gutachten zu den Themen Reformoptionen und –strategien, Transfers und Kostentragung, Gemeindestruktur und –kooperationen und verstärkte Aufgabenorientierung lagen als Diskussionsgrundlage zur Reform des Finanzausgleichs vor, ein weiteres Gutachten zur Landesabgabenautonomie war in Ausarbeitung.
Zielzustand (Beschreibung)
Das BMF hat bis Ende 2013 seine Position zur Reform des Finanzausgleichs definiert
Erläuterung der Entwicklung
Nach dem Regierungsprogramm war eine Verlängerung des Finanzausgleichs bis Ende 2016 vorgesehen, der ursprüngliche Zeitplan wurde daher nicht weiter verfolgt.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
teilweise