MASSNAHME
Deregulierung im Dienstrecht
Deregulierung im Dienstrecht. Im Rahmen der Deregulierungsinitiative der Bundesregierung wird in Abstimmung mit dem BMVRDJ der dienstrechtliche Regelungsbestand auf seine Relevanz hin untersucht und ein allfälliges Deregulierungspotenzial identifiziert
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Bis Mitte März wird ein erster Bericht an das BMVRDJ zu übermitteln sein. Die weitere Vorgangsweise erfolgt auf Anregung dieses Ministeriums
Details zum Meilenstein
Istzustand (2018)
Der Bericht wurde an das BMVRDJ übermittelt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2018
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Erarbeitung des Berichts.
Zielzustand (Datum)
14. März 2018
Zielzustand (Beschreibung)
Übermittlung des Berichts an das BMVRDJ.
Erläuterung der Entwicklung
Der Bericht wurde an das BMVRDJ übermittelt.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze