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MASSNAHME

Die Auszahlungen für Pflegegelder der Beamtinnen und Beamten werden laufend beobachtet.

2021
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Durch ein laufendes Monitoring wird eine vom Budgetpfad nachhaltig abweichende Entwicklung frühzeitig erkannt.

Details zum Meilenstein

2021

Istzustand (2021)

Es kam zu keiner nachhaltigen Abweichung gegenüber dem Bundesvoranschlag.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2019

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Die Einhaltung des Bundesfinanzrahmens wird im Rahmen des Budgetcontrollings laufend überprüft.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2021

Zielzustand (Beschreibung)

Um einen Beitrag zur Finanzierbarkeit im Bereich des Pflegegeldes zu leisten, wird eine nachhaltig abweichende Entwicklung durch ein laufendes Monitoring frühzeitig erkannt.

Erläuterung der Entwicklung

Die Entwicklung der Auszahlungen wurde im Zuge des Budgetcontrollings analysiert, um etwaige Abweichungen gegenüber dem Bundesvoranschlag frühzeitig zu erkennen.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze