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MASSNAHME

Dienstrecht - Sicherheitsverwaltung

2019
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Dienstrechtsnovelle - Sicherheitspaket

Details zum Meilenstein

2019

Istzustand (2019)

Entsprechende Vorschläge wurden im Rahmen von zwei interministeriellen Projekten erarbeitet. Untergesetzliche Maßnahmen wurden umgesetzt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2017

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Es besteht Anpassungsbedarf im Bereich der Sicherheitsverwaltung

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2019

Zielzustand (Beschreibung)

Verbesserung der gesetzlichen berufsgruppenspezifischen Rahmenbedingungen für die Sicherheitsverwaltung

Erläuterung der Entwicklung

Im Rahmen von zwei interministeriellen Arbeitsgruppen wurden Weiterentwicklungsmöglichkeiten erarbeitet. Entsprechende legistische Vorschläge liegen vor. Die Umsetzungsentscheidung obliegt der politischen Ebene. Einige untergesetzliche Maßnahmen wurden bereits im Jahr 2019 umgesetzt.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze