MASSNAHME
Durch den Katastrophenfonds werden Hilfen an von Naturkatastrophen geschädigte Gebeitskörperschaften finanziert
Durch den Katastrophenfonds werden Hilfen an von Naturkatastrophen geschädigte Gebeitskörperschaften finanziert
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: 50% des Infrastrukturschadens von Gebietskörperschaften wurden zur Wiederherstellung nach Naturkatastrophen finanziert
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
50%
Zielzustand
50%
Erläuterung der Entwicklung
Im Jahr 2018 wurden den Ländern € 9,591 Mio., den Gemeinden € 15,457 Mio. und dem Bund € 2,002 Mio. durch den Katastrophenfonds ersetzt, das entspricht 50% der Mittel, die insbesondere zur Wiederherstellung von zerstörter Infrastruktur nach Naturkatastrophen verwendet wurden.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2016
Ausgangspunkt der Planung
50
Quelle
Bericht des BMF gem. Katastrophenfonds-Gesetz 1996
Berechnungsmethode
Höhe der Bundesmittel an der Unterstützung von Ländern, Gemeinden und des Bundes für Infrastrukturschäden von Gebietskörperschaften