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MASSNAHME

Durch den Katastrophenfonds werden Hilfen an von Naturkatastrophen geschädigte Gebeitskörperschaften finanziert

2020
Massnahme zur Gänze erreicht

Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Zur Wiederherstellung nach Naturkatastrophen wurden 50% des Infrastrukturschadens von Gebietskörperschaften finanziert

Details zum Meilenstein

2020

Istzustand (2020)

Im Evaluierungsjahr wurden den Ländern 6,97 Mio. €, den Gemeinden 18,59 Mio. € und dem Bund 3,55 Mio. € durch den Katastrophenfonds ersetzt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Gem. KatF-G 1996 werden bis zu 50% des Infrastrukturschadens von Gebietskörperschaftennach Naturkatastrophen finanziert

Zielzustand (Beschreibung)

Gem. KatF-G 1996 wurden bis zu 50% des Infrastrukturschadens von Gebietskörperschaften nach Naturkatastrophen finanziert

Erläuterung der Entwicklung

Die den Gebietskörperschaften durch den Katastrophenfonds ersetzten Mittel entsprechen 50% jener Mittel, die insbesondere zur Wiederherstellung von zerstörter Infrastruktur nach Naturkatastrophen verwendet wurden.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze