MASSNAHME
Durch den Katastrophenfonds werden Vorbeugungsmaßnahmen gegen Naturkatastrophen finanziert
Durch den Katastrophenfonds werden Vorbeugungsmaßnahmen gegen Naturkatastrophen finanziert.
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Gem. KatF-G 1996 wurden Vorbeugungsmaßnahmen im Rahmen der erforderlichen Mittel finanziert
Details zum Meilenstein
Istzustand (2020)
Für Vorbeugungsmaßnahmen gegen Naturkatastrophen wurden im Evaluierungsjahr dem BMLRT 185,3 Mio. € und dem BMK 55,8 Mio. € aus dem Katastrophenfonds zur Verfügung gestellt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Gem. KatF-G 1996 werden Vorbeugungsmaßnahmen im Rahmen der erforderlichen Mittel finanziert. Das Bedrohungsrisiko durch Naturgefahren wurde für Mensch, Umwelt und Wirtschaft durch die Finanzierung von Maßnahmen zum Schutz vor Naturgefahren (Vorsorge) in Zusammenarbeit mit den zuständigen Bundesstellen verringert.
Zielzustand (Beschreibung)
Gem. KatF-G 1996 wurden Vorbeugungsmaßnahmen im Rahmen der erforderlichen Mittel finanziert. Das Bedrohungsrisiko durch Naturgefahren wurde für Mensch, Umwelt und Wirtschaft durch die Finanzierung von Maßnahmen zum Schutz vor Naturgefahren (Vorsorge) in Zusammenarbeit mit den zuständigen Bundesstellen verringert.
Erläuterung der Entwicklung
Die Leistungen für Vorbeugungsmaßnahmen wurden vor allem durch das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) sowie das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) erbracht und aus Mitteln des Katastrophenfonds finanziert, wobei diese Mittel entsprechend einer Prioritätenreihung zum Einsatz kamen.
In den Aufgabenbereich des BMLRT und des BMK fallen die Vorbeugung gegen künftige Hochwasser- und Lawinenschäden und die Finanzierung der passiven Hochwasserschutzmaßnahmen.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze