MASSNAHME
Durchführung von Follow-up-Überprüfungen, im Rahmen derer der Rechnungshof sich von der tatsächlichen Durchführung der Maßnahmen überzeugt
Massnahme überwiegend erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Durchführung von Follow-up-Überprüfungen
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
19Anzahl
Zielzustand
20Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Aufgrund von veränderten Rahmenbedingungen, wie z.B.
– administrative Zusatzaufgaben für den RH: Medientransparenz (bedurfte den personellen Ressourceneinsatz von rd. 16 Follow-up-Überprüfungen), Parteiengesetz (bedurfte den personellen Ressourceneinsatz von rd. 2 Follow-up-Überprüfungen),
– enge budgetäre und personelle Rahmenbedingungen: erforderliche Auflösung zweier Abteilungen, Personalstände nach Köpfen: Dezember 2012: 314 und Dezember 2013: 306 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
konnten die vorgesehenen Follow-up-Überprüfungen nicht vorgenommen werden.
Trotz knapper werdender Ressourcen wird jedoch eine konstante Durchführung von jährlich 20 Follow-up-Überprüfungen angestrebt, um die Wirkung der Gebarungsüberprüfungen zu erhöhen.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2011
Ausgangspunkt der Planung
18
Quelle
Kennzahlenauswertung des Rechnungshofes
Berechnungsmethode
Anzahl der jährlich durchgeführten Follow-up-Überprüfungen