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MASSNAHME

Durchführung von Hausbesuchen im Rahmen der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege.

Durchführung von Hausbesuchen im Rahmen der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege. (Im Auftrag des Sozialministeriums führen diplomierte Pflegefachkräfte Hausbesuche bei BezieherInnen von Pflegegeld durch. Bei diesen Hausbesuchen werden die konkrete Pflegesituation und - qualität anhand eines standardisierten Situationsberichtes erfasst. Der Schwerpunkt bei diesen Hausbesuchen liegt in der Information und Beratung der pflegebedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen.)

2017
Massnahme überwiegend erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Hausbesuche

Details zur Kennzahl

2017

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

19.201

Anzahl

Zielzustand

20.000

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Im Auftrag des Ministeriums werden im Rahmen der „Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege“ pflegebedürftige Personen von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege zu Hause besucht, die konkrete Pflegesituation und –qualität erfasst und – wenn erforderlich – umfassend informiert und beraten. Der Schwerpunkt dieser Qualitätssicherungsmaßnahme liegt im Ausgleich des hohen Informationsdefizits. Im Vordergrund stehen dabei praktische Pflegetipps (zB richtige Lagerung, Körperpflege etc.) und spezifische Informationen, etwa zur Versorgung mit Hilfsmitteln oder zum Angebot von sozialen Diensten. Die Hausbesuche werden bundesweit für alle Pflegegeldentscheidungsträger vom Kompetenzzentrum „Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege“ der SVA der Bauern organisiert und koordiniert. Die Auswertung der 19.201 Hausbesuche, die im Jahr 2017 durchgeführt wurden, zeigt, dass die Pflege im häuslichen Bereich in einer sehr hohen Qualität erbracht wird. Seit 1.1.2015 können Hausbesuche auch auf Wunsch der pflegebedürftigen Person oder ihrer Angehörigen erfolgen. Der Zielzustand von 20.000 Hausbesuchen wurde aus verschiedenen Gründen, wie zB Tod der pflegebedürftigen Person, Krankenhausaufenthalt, Übersiedlung in ein Pflegeheim, nicht zur Gänze erreicht.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2015

Ausgangspunkt der Planung

19.448


Quelle

Auswertungen des Kompetenzzentrums "Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege" der SVA der Bauern

Berechnungsmethode

Addition der durchgeführten Hausbesuche