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MASSNAHME

Einbringen und Förderung von Initiativen zur Stärkung Menschen/Frauen/ Kinderechten auf bi- und multilateraler Ebene

Einbringen/Förderung des Zustandekommens von Initiativen (z.B. Resolutionen, Erklärungen, Schlussfolgerungen, Leitlinien, Richtlinien, Verordnungen) zur Stärkung der Menschenrechte, insbesondere der Rechte von Frauen und Kindern auf bilateraler Ebene sowie im Rahmen der Mitgliedschaft in internationalen Organisationen (Vereinte Nationen, OSZE, Europarat etc.) und der EU

2017
Massnahme überplanmäßig erreicht

Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Anzahl der Initiativen zur Stärkung der Menschenrechte, insb. der Rechte von Frauen und Kindern, die Österreich eingebracht/mitbearbeitet hat (ges.)

Details zur Kennzahl

2017

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

52

Anzahl

Zielzustand

35

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Davon 7 betreffend Rechte für Kinder, 13 betreffend Rechte für Frauen

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2011

Ausgangspunkt der Planung

29


Quelle

Statistik des BMEIA, Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung der VN-SR-Resolution 1325

Berechnungsmethode

Ermittlung der Gesamtzahl

Kennzahl: Anzahl der Initiativen zur Stärkung der Menschenrechte, insb. der Rechte von Frauen und Kindern, die Österreich eingebracht/mitbearbeitet hat (Frau)

Details zur Kennzahl

2017

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

13

Anzahl

Zielzustand

5

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Der Einsatz für die Menschenrechte ist ein Kernanliegen der Außenpolitik Österreichs. Auch 2017 konnte der Zielwert der Kennzahl Initiativen zur Stärkung von Frauenrechten eingehalten werden.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2011

Ausgangspunkt der Planung

5


Quelle

Statistik des BMEIA, Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung der VN-SR-Resolution 1325

Berechnungsmethode

Ermittlung der Gesamtzahl der Initiativen zur Stärkung der Menschenrechte

Kennzahl: Anzahl der Initiativen zur Stärkung der Menschenrechte, insb. der Rechte von Frauen und Kindern, die Österreich eingebracht/mitbearbeitet hat (Kind)

Details zur Kennzahl

2017

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

7

Anzahl

Zielzustand

5

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Der Einsatz für die Menschenrechte ist ein Kernanliegen der Außenpolitik Österreichs. Auch 2017 konnte der Zielwert der Kennzahl Initiativen zur Stärkung von Frauenrechten eingehalten werden.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2011

Ausgangspunkt der Planung

5


Quelle

Statistik des BMEIA, Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung der VN-SR-Resolution 1325

Berechnungsmethode

Ermittlung der Gesamtzahl der Initiativen zur Stärkung der Menschenrechte