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MASSNAHME

Eindämm. d. Gesundheitsrisik. d. Maßn. des betriebl. Gesundheitsmanagem., unterst. d. d. Förd. flex. Arbeitszeitmod. (Steuer- & Zollverw.)

Eindämmung der Gesundheitsrisiken durch gezielte Maßnahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements, unterstützt durch die Förderung von flexiblen Arbeitszeitmodellen

2019
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: WAI-Ergebnisse (work ability index)

Details zur Kennzahl

2019

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

n.v.

Punkte

Zielzustand

37

Punkte

Erläuterung der Entwicklung

Die nächste Erhebung ist für das Jahr 2021 geplant, daher liegen für 2019 keine aktualisierten Daten vor.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2016

Ausgangspunkt der Planung

39,33


Quelle

ressortinterne Aufzeichnungen

Berechnungsmethode

Ergebnis WAI in Punkten (max. 49 Punkten)

Kennzahl: Teleworkingquote

Details zur Kennzahl

2019

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

28,4

%

Zielzustand

18

%

Erläuterung der Entwicklung

Aufgrund der guten IT-Ausstattung im Ressort konnte der Istwert im Jahr 2019 wiederum erhöht werden.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2017

Ausgangspunkt der Planung

25,9


Quelle

BMF/Personalmanagement Systeme Anwendungen Programme (PM SAP)

Berechnungsmethode

Quotient der Anzahl der aktiven Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der Eintragung „Teleworking“ in elektronische Zeitkarte im Zeitraum von 1 Jahr (exkl. Vorruhestände und Karenzen) durch die durchschnittliche Anzahl aktiver Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter