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MASSNAHME

Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs am Verwaltungsgerichtshof.

Bereitstellung eines Mediums, mit dem Eingaben an den Verwaltungsgerichtshof in rechtskonformer elektronischer Form möglich sind. Veröffentlichung von Entscheidungen im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS).

2019
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Judikaturdokumentation.

Details zur Kennzahl

2019

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

97

%

Zielzustand

75

%

Erläuterung der Entwicklung

Der Anteil der Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes, welche binnen eines Monats im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) veröffentlicht werden, wurde in den letzten Jahren stetig erhöht. Die Frist zur Aufnahme ins RIS orientiert sich am Abfertigungsdatum. Nicht erfasst ist die nicht verpflichtende Bildung von Rechtssätzen.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2016

Ausgangspunkt der Planung

95


Quelle

Statistik Verwaltungsgerichtshof

Berechnungsmethode

Anteil der Erkenntnisse, welche binnen eines Monats im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) veröffentlicht werden gemessen am Gesamtwert.

Kennzahl: Steigerung des Anteils der elektronisch abgewickelten Eingaben und Zustellungen.

Details zur Kennzahl

2019

Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl

Istwert

67

%

Zielzustand

25

%

Erläuterung der Entwicklung

Seit der Einführung des „Elektronischen Rechtsverkehrs (ERV)“ durch Verordnung des Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes am 1. Jänner 2015 wurde der Anteil der elektronisch abgewickelten Eingaben und Zustellungen regelmäßig erhöht. In den folgenden Jahren wird eine weitere Erhöhung der elektronisch Eingaben und Zustellungen angestrebt.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2016

Ausgangspunkt der Planung

30


Quelle

Statistik des Verwaltungsgerichtshofes

Berechnungsmethode

Anteil der elektronisch Eingaben und Zustellungen gemessen am Gesamtwert mit Jahresende.