MASSNAHME
Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs am Verwaltungsgerichtshof.
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Steigerung des Anteils der elektronisch abgewickelten Eingaben und Zustellungen.
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl
Istwert
65%
Zielzustand
50%
Erläuterung der Entwicklung
Seit der Einführung des „Elektronischen Rechtsverkehrs (ERV)“ durch Verordnung des Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes am 1. Jänner 2015 wurde der Anteil der elektronisch abgewickelten Eingaben und Zustellungen bis zum Jahr 2019 regelmäßig erhöht. Im Jahr 2020 hat sich der Anteil im Wesentlichen auf die Werte der beiden Vorjahre konsolidiert. In den folgenden Jahren wird wieder eine weitere Erhöhung der elektronischen Eingaben und Zustellungen zu erwarten sein.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2018
Ausgangspunkt der Planung
63
Quelle
Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtshofes 2020.
Berechnungsmethode
Anteil der elektronisch Eingaben und Zustellungen gemessen am Gesamtwert mit Jahresende.
Kennzahl: Judikaturdokumentation.
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
99%
Zielzustand
95%
Erläuterung der Entwicklung
Der Anteil der Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes, welche binnen eines Monats im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) veröffentlicht werden, wurde in den letzten Jahren stetig erhöht und erreicht im Jahr 2020 faktisch die erreichbare Obergrenze. Die Frist zur Aufnahme ins RIS orientiert sich am Abfertigungsdatum. Nicht erfasst ist die nicht verpflichtende Bildung von Rechtssätzen.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2018
Ausgangspunkt der Planung
96
Quelle
Statistik Verwaltungsgerichtshof
Berechnungsmethode
Anteil der Erkenntnisse, welche binnen eines Monats im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) veröffentlicht werden gemessen am Gesamtwert.