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MASSNAHME

Einhaltung des Bundesfinanzrahmens und des jeweils geltenden Bundesfinanzgesetzes

2021
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Eine aktuelle finanzielle Bewertung zur Einhaltung des Bundesfinanzrahmens liegt vor.

Details zum Meilenstein

2021

Istzustand (2021)

Eine aktuelle finanzielle Bewertung zur Einhaltung des Bundesfinanzrahmens liegt vor.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2019

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Der Budgetvollzug lag über den im BFG 2019 zur Verfügung stehenden Bundesmittel.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2021

Zielzustand (Beschreibung)

Eine aktuelle finanzielle Bewertung zur Einhaltung des Bundesfinanzrahmens liegt vor.

Erläuterung der Entwicklung

Die Auszahlungsentwicklung wurde laufend analysiert. Der Bundesfinanzrahmen wurde eingehalten.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze

Meilenstein: Bei Notwendigkeit werden erforderliche Maßnahmen mit den materiell-rechtlich zuständigen Ressorts erörtert.

Details zum Meilenstein

2021

Istzustand (2021)

Aufgrund der Einhaltung des Bundesvoranschlags waren keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2019

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Da der Budgetvollzug über den im BFG 2019 zur Verfügung stehenden Bundesmittel lag, wurden notwendige Maßnahmen zur Einhaltung des Bundesfinanzrahmens gemeinsam mit den materiell-rechtlich zuständigen Ressorts erörtert.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2021

Zielzustand (Beschreibung)

Bei Notwendigkeit werden erforderliche Maßnahmen zur Einhaltung des Bundesfinanzrahmens mit den materiell-rechtlich zuständigen Ressorts erörtert.

Erläuterung der Entwicklung

Trotz der Einhaltung des Bundesvoranschlages wurde in Hinblick auf die zukünftige Auszahlungsentwicklung sowie einer verbesserten Prognose im Beamtenpensionsbereich anlassbezogen Kontakt mit den materiell-rechtlich zuständigen Ressorts aufgenommen.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze