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MASSNAHME

Einhaltung des Bundesfinanzrahmens und des jeweils geltenden Bundesfinanzgesetzes

2023
Massnahme gesetzt

Daten folgen
Das Jahr 2023 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2024 verfügbar sein.

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Eine aktuelle finanzielle Bewertung zur Einhaltung des Bundesfinanzrahmens liegt vor.

Details zum Meilenstein

2023

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2021

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Eine aktuelle finanzielle Bewertung zur Einhaltung des Bundesfinanzrahmens liegt vor.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2023

Zielzustand (Beschreibung)

Eine aktuelle finanzielle Bewertung zur Einhaltung des Bundesfinanzrahmens liegt vor.

Meilenstein: Bei Notwendigkeit werden erforderliche Maßnahmen mit dem materiell-rechtlich zuständigen Ressort erörtert.

Details zum Meilenstein

2023

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2021

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Aufgrund der Einhaltung des Bundesvoranschlags waren keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2024

Zielzustand (Beschreibung)

Bei Notwendigkeit werden Maßnahmen zur Einhaltung des Bundesfinanzrahmens gemeinsam mit der materiell-rechtlich zuständigen Stelle erörtert.