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MASSNAHME

Einrichtung von Kommissionen zur Vorortprüfungen und Darstellung der Ergebnisse in den Berichten an die allgemeinen Vertretungskörper.

Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Kommissionen, die qualitativ hochwertige Leistungsprozesse (Visitationen, Demonstrationsbegleitungen, Prüfverfahren) durchführen.

Details zur Kennzahl

2015

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

501

Anzahl

Zielzustand

500

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Die Kommissionen hatten im Berichtsjahr insgesamt 501 Einsätze. Sie besuchten Orte der Anhaltung im Sinne des OPCAT-Mandats, Behinderteneinrichtungen nach der UN-BRK und beobachteten polizeiliche Zwangsakte. In 439 Fällen waren die Besuche und Beobachtungen unangekündigt, in 62 Fällen angekündigt. Die durchschnittliche Besuchsdauer betrug etwa sechseinhalb Stunden.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2013

Ausgangspunkt der Planung

530


Quelle

Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat

Berechnungsmethode

Gesamtsumme der Visitationen, Demonstrationsbegleitungen, Prüfverfahren