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MASSNAHME

Einrichtung von Kommissionen zur Vorortprüfungen und Darstellung der Ergebnisse in den Berichten an die allgemeinen Vertretungskörper.

Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Kommissionen, die qualitativ hochwertige Leistungsprozesse (Visitationen, Demonstrationsbegleitungen, Prüfverfahren) durchführen.

Details zur Kennzahl

2016

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

522

Anzahl

Zielzustand

450

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Die sechs Kommissionen der Volksanwaltschaft waren 2016 insgesamt 522 mal im Einsatz. Zum Großteil wurden die Besuche und Beobachtungen unangekündigt durchgeführt, in 8 % der Fälle angekündigt. Die durchschnittliche Besuchsdauer betrug etwa 6,5 Stunden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass viele Einrichtungen, insbesondere Justizanstalten und polizeiliche Anhaltezentren, im Berichtsjahr mehrfach besucht wurden. Das Ziel wurde überplanmäßig erreicht.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2013

Ausgangspunkt der Planung

530


Quelle

Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat

Berechnungsmethode

Gesamtsumme der Visitationen, Demonstrationsbegleitungen, Prüfverfahren