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MASSNAHME

Einrichtung von Kommissionen zur Vorortprüfungen und Darstellung der Ergebnisse in den Berichten an die allgemeinen Vertretungskörper.

Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Einrichtung von mind. 6 Kommissionen, die rund 700 Leistungsprozesse (Visitationen, Demonstrationsbegleitungen, Prüfverfahren) im Jahr 2013 durchführen.

Details zur Kennzahl

2013

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

6

Anzahl

Zielzustand

6

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2011

Ausgangspunkt der Planung

6


Quelle

Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat

Berechnungsmethode

Gesamtsumme der Visitationen, Demonstrationsbegleitungen, Prüfverfahren