MASSNAHME
Einrichtung von Kommissionen zur Vorortprüfungen und Darstellung der Ergebnisse in den Berichten an die allgemeinen Vertretungskörper.
Einrichtung von mindestens sechs Kommissionen zur Vorortprüfungen von ca. 4000 öffentlichen und privaten Einrichtungen(Justizanstalten, Kasernen, psychiatrische Einrichtungen, Alten- und Pflegeheime, Krisenzentren, Wohngemeinschaften für Jugendliche, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung etc.) und Darstellung der Ergebnisse in den Berichten an die allgemeinen Vertretungskörper
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Einrichtung von mind. 6 Kommissionen, die rund 700 Leistungsprozesse (Visitationen, Demonstrationsbegleitungen, Prüfverfahren) im Jahr 2013 durchführen.
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
6Anzahl
Zielzustand
6Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
–
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2011
Ausgangspunkt der Planung
6
Quelle
Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat
Berechnungsmethode
Gesamtsumme der Visitationen, Demonstrationsbegleitungen, Prüfverfahren