MASSNAHME
Einrichtung von Kommissionen zur Vorortprüfungen und Darstellung der Ergebnisse in den Berichten an die allgemeinen Vertretungskörper.
Vorortprüfungen von ca. 4.000 öffentlichen und privaten Einrichtungen (Justizanstalten, Kasernen, psychiatrische Einrichtungen, Alten- und Pflegeheimen, Krisenzentren, Wohngemeinschaften für Jugendliche, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung etc.) und Darstellung der Ergebnisse in den Berichten an die allgemeinen Vertretungskörper.
Massnahme überplanmäßig erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Kommissionen, die qualitativ hochwertige Leistungsprozesse (Visitationen, Demonstrationsbegleitungen, Prüfverfahren) durchführen.
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
448Anzahl
Zielzustand
400Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Insgesamt wurden 2020 448 Kontrollen durchgeführt, davon 431 in Einrichtungen und 17 bei Polizeieinsätzen. Die meisten Kontrollen fanden in Alten- und Pflegeheimen (109), in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (102) und in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung (93) statt. Die Darstellung konzentriert sich auf menschenrechtlich kritisch zu bewertende Gegebenheiten und festgestellte Missstände, die über Einzelereignisse hinausgehen und daher auf systembedingte Defizite schließen lassen. In vielen Fällen stehen sie in einem Zusammenhang mit den Einschränkungen und Maßnahmen, die zur Bekämpfung der Pandemie gesetzt wurden. Mitunter waren sie auch Folge von pandemiebedingter Ressourcenknappheit: zu wenig Personal, zu wenig Schutzausrüstung, zu wenig finanzielle Mittel. Unabhängig von der Sondersituation 2020 bestehen in vielen Bereichen schwerwiegende Defizite. Zum Teil waren sie auch bereits Gegenstand von Vorjahresberichten der Volksanwaltschaft, wie etwa die kritikwürdige Ausstattung vieler Justizanstalten, Personalengpässe in Alten- und Pflegeheimen oder Defizite beim Maßnahmenvollzug.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2019
Ausgangspunkt der Planung
505
Quelle
Bericht der Volksanwaltschaft.
Berechnungsmethode
Gesamtsumme