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MASSNAHME

Einsatz für eine strikte Einhaltung Anwendung des SWP und des Makroungleichgewichtsverfahrens

Das BMF setzt sich in den zuständigen Gremien f. eine strikte Einhaltung u. Anwendung d. Stabilitäts- u. Wachstumspaktes u. des Makroungleichgewichtsverfahrens ein. Die Allgemeine Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspaktes wurde Ende 2023 außer Kraft gesetzt und seit 30. April 2024 gelten die neuen EU-Fiskalregeln.

2025
Massnahme gesetzt

Daten folgen
Das Jahr 2025 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2026 verfügbar sein.

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Zahl der Verfahren bei einem übermäßigen Defizit (ÜD)

Details zur Kennzahl

2025

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2023

Ausgangspunkt der Planung

0

Zielzustand

8

Messgrößenangabe

Anzahl


Quelle

Europäische Kommission

Berechnungsmethode

Zahl der Verfahren bei einem übermäßigen Defizit

Kennzahl: Zahl der Mitgliedsstaaten (MS) mit festgestellten makroökonomischen Ungleichgewichten

Details zur Kennzahl

2025

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2023

Ausgangspunkt der Planung

11

Zielzustand

8

Messgrößenangabe

Anzahl


Quelle

Europäische Kommission

Berechnungsmethode

Zahl der Mitgliedsstaaten mit festgestellten makroökonomischen Ungleichgewichten