MASSNAHME
Einsatz für eine strikte Einhaltung der Verfahren wegen eines übermäßigen Defizits und/oder makroökonomischen Ungleichgewichts
Massnahme überwiegend erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Durchschnittliches Budgetdefizit in der Euro-Zone
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl
Istwert
-7,2% des BIP
Zielzustand
-0,9% des BIP
Erläuterung der Entwicklung
Die Defizite sind aufgrund der COVID-19-Krise deutlich gestiegen.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2018
Ausgangspunkt der Planung
-0,5
Quelle
Europäische Kommission - Frühjahrsprognose 2021
Berechnungsmethode
Quotientenvergleich zweier aufeinanderfolgender Jahre
Kennzahl: Durchschnittliche Verschuldung in der Euro-Zone
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl
Istwert
98% des BIP
Zielzustand
84,3% des BIP
Erläuterung der Entwicklung
Die Verschuldung ist aufgrund der COVID-19-Krise deutlich gestiegen.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2018
Ausgangspunkt der Planung
87,9
Quelle
Europäische Kommission - Frühjahrsprognose 2021
Berechnungsmethode
Quotientenvergleich zweier aufeinanderfolgender Jahre
Kennzahl: Zahl der Verfahren bei einem übermäßigen Defizit
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl
Istwert
1Anzahl
Zielzustand
1Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Die Anzahl der UED-Verfahren ist vorrangig von externen Entwicklungen, insbesondere von fiskalpolitischen Entscheidungen in den betroffenen Mitgliedstaaten (MS) abhängig. Die Einflussmöglichkeiten Österreichs beschränken sich auf den Einsatz in den relevanten EU-Gremien für eine strikte Einhaltung des Stabilitäts- und Wachstumspakts (SWP). Aufgrund der COVID-19-Pandemie wurde mit 23. März 2020 jedoch die allgemeine Ausweichklausel (general escape clause – GEC) aktiviert. Damit ist bis auf Widerruf ein Abweichen von den Bestimmungen des SWP zulässig. Im Jahr 2020 haben 26 MS (inklusive Österreich) die Defizitgrenze von 3 % des BIP überschritten.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2019
Ausgangspunkt der Planung
0
Quelle
Europäische Kommission
Berechnungsmethode
Zahl der Verfahren bei einem übermäßigen Defizit (UED)
Kennzahl: Anzahl der im Rahmen des Verfahrens wegen makroökonomischen Ungleichgewichten (MIP) tatsächlich festgestellten Ungleichgewichte
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl
Istwert
12Anzahl
Zielzustand
13Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Die Anzahl der Mitgliedsstaaten mit im Makroungleichgewichtsverfahren festgestellten Makroungleichgewichten ist vorrangig von externen Entwicklungen, insbesondere von fiskal- und strukturpolitischen Entscheidungen in den betroffenen Mitgliedstaaten abhängig. Die Einflussmöglichkeiten Österreichs beschränken sich auf den Einsatz in den Gremien für eine strikte Einhaltung der Regeln.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2019
Ausgangspunkt der Planung
13
Quelle
Europäische Kommission
Berechnungsmethode
Zahl der Mitgliedsstaaten mit festgestellten makroökonomischen Ungleichgewichten