MASSNAHME
Einsatz für eine strikte Einhaltung und Anwendung des Stabilitäts- u. Wachstumspaktes (SWP) und des Makroungleichgewichtsverfahrens
Das BMF setzt sich in den zuständigen Gremien f. eine strikte Einhaltung u. Anwendung d. Stabilitäts- u. Wachstumspaktes u. des Makroungleichgewichtsverfahrens ein. Aufgr. COVID-19 wurde 2020 jedoch die Allgemeine Ausweichklausel aktiviert. Diese soll mit Ende 2023 deaktiviert werden u. die EK wird dem Rat vorschlagen, auf Basis der Ist-Daten für 2023 im Frühjahr 2024 defizitbedingte Verfahren bei einem ÜD zu eröffnen. 2022 hätten 11 MS (inkl. AT) die Defizitgrenze von 3 % des BIP überschritten.
Massnahme überplanmäßig erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Zahl der Verfahren bei einem übermäßigen Defizit (ÜD)
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl
Istwert
8Anzahl
Zielzustand
10Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Die Anzahl der Verfahren bei einem übermäßigen Defizit (ÜD) ist vorrangig von externen Entwicklungen, insbesondere von fiskalpolitischen Entscheidungen in den betroffenen Mitgliedsstaaten (MS) abhängig. Die Einflussmöglichkeiten Österreichs beschränken sich auf den Einsatz in den Gremien für eine strikte Einhaltung des Stabilitäts- und Wachstumspakts (SWP). Aufgrund der COVID-19-Pandemie wurde mit 23. März 2020 jedoch die allgemeine Ausweichklausel (general escape clause – GEC) aktiviert. Mit Ende des Jahres 2023 wurde die GEC deaktiviert und ÜD-Verfahren sind wieder möglich. Der Rat hat im Juli 2024 gegen sieben MS ÜD-Verfahren förmlich eingeleitet und entschieden, dass ein weiteres Verfahren fortgesetzt wird. Somit gab es im Jahr 2024 acht ÜD-Verfahren.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2022
Ausgangspunkt der Planung
11
Quelle
Europäische Kommission
Berechnungsmethode
Zahl der Verfahren bei einem übermäßigen Defizit
Kennzahl: Zahl der Mitgliedsstaaten (MS) mit festgestellten makroökonomischen Ungleichgewichten
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl
Istwert
9Anzahl
Zielzustand
10Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Die Anzahl der Mitgliedsstaaten (MS) mit im Makroungleichgewichtsverfahren festgestellten Makroungleichgewichten ist vorrangig von externen Entwicklungen, insbesondere von fiskal- und strukturpolitischen Entscheidungen in den betroffenen Mitgliedsstaaten abhängig. Die Einflussmöglichkeiten Österreichs beschränken sich auf den Einsatz in den Gremien für eine strikte Einhaltung der Regeln.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2022
Ausgangspunkt der Planung
11
Quelle
Europäische Kommission
Berechnungsmethode
Zahl der Mitgliedsstaaten mit festgestellten makroökonomischen Ungleichgewichten