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MASSNAHME

Elementare Bildungseinrichtung als Bildungseinrichtung stärken

Elementare Bildungseinrichtung als Bildungseinrichtung stärken

2026
Massnahme gesetzt

Daten folgen
Das Jahr 2026 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2027 verfügbar sein.

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Qualitätsoffensive Elementarpädagogik – Neugestaltung der Art. 15a B-VG Vereinbarung

Details zum Meilenstein

2026

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

21.03.2025

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Die aktuell gültige Art. 15a B-VG Vereinbarung sieht kein weiteres verpflichtendes Kindergartenjahr vor. Initiativen für die Verpflegung der Kinder in elementaren Bildungseinrichtungen obliegen derzeit ausschließlich den Ländern. Zweckzuschüsse stehen dafür seitens des Bundes nicht zur Verfügung. Im Rahmen des TSI-Projekts wurden Empfehlungen für einheitliche Qualitätsstandards wie etwa Gruppengrößen erarbeitet.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2026

Zielzustand (Beschreibung)

Eine neue Art. 15a B-VG Vereinbarung über die Elementarpädagogik, welche ein zweites verpflichtendes Kindergartenjahr, die gesunde Jause, Zusatzmittel für Qualitätsstandards, vor allem zur Reduktion der Gruppengrößen, sowie einen neuen BildungsRahmenPlan enthält, ist mit den Ländern abgeschlossen.

Meilenstein: Einführung eines zweiten verpflichtenden Kindergartenjahres

Details zum Meilenstein

2026

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

21.03.2025

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Ein zweites verpflichtendes Kindergartenjahr ist in der derzeit laufenden Art. 15a B-VG Vereinbarung nicht vorgesehen.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2026

Zielzustand (Beschreibung)

Eine neue Art. 15a B-VG Vereinbarung über die Elementarpädagogik ist mit den Ländern abgeschlossen und fokussiert sich auf die beiden Kindergartenjahre vor Schuleintritt.

Meilenstein: Ausbau der Ausbildungsmodelle in der Elementarpädagogik im tertiären Bereich

Details zum Meilenstein

2026

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

21.03.2025

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Die Hochschullehrgänge „Elementarpädagogik“ und „Quereinstieg Elementarpädagogik“ werden bedarfsgerecht bundesweit an den Pädagogischen Hochschulen angeboten. Ebenso wird der Bedarf des Angebots an den Pädagogischen Hochschulen entsprechend gesteuert. Ein Personalausbau an den Pädagogischen Hochschulen für den Bereich Elementarpädagogik ist geplant.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2026

Zielzustand (Beschreibung)

Ausbildungsangebote für die Elementarpädagogik finden an allen Hochschultypen statt. An ausgewählten Pädagogischen Hochschulen ist Personal für den Bereich der Elementarpädagogik aufgenommen.

Meilenstein: Ausbau des Bildungsangebotes für elementarpädagogisches Personal im schulischen Bereich

Details zum Meilenstein

2026

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

21.03.2025

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Im Schuljahr 2024/25 haben insgesamt zehn neue Klassen begonnen.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2026

Zielzustand (Beschreibung)

Ein flächendeckendes Ausbildungsangebot mit erhöhtem Anteil an Online-Lehre ist bereitgestellt. Ein überarbeiteter Lehrplan für die BAfEP (5-jährige Form) zur Attraktivierung des elementarpädagogischen Berufsfelds liegt vor.