MASSNAHME
Entlastung der Leistungsträgerinnen und Leistungsträger
Entlastung der Leistungsträgerinnen und Leistungsträger
Massnahme gesetzt
Daten folgen
Das Jahr 2026 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2027 verfügbar sein.
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Entlastung in der Lohn- und Einkommensteuer
Details zum Meilenstein
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2024
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Aktuell bestehen unzureichende Entlastungsmaßnahmen für Leistungsträgerinnen und Leistungsträger, insbesondere fehlen Anreize für das Arbeiten im Alter
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2026
Zielzustand (Beschreibung)
Es wurden weitere Leistungsanreize und insbesondere Anreize für das Arbeiten im Alter geschaffen. Zudem wurde im betrieblichen Bereich die Basispauschalierung inkl. Vorsteuerpauschale weiter erhöht.