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MASSNAHME

Entscheidung über Berufungen innerhalb off. Fristen und Ermittlung von Ruhe- und Versorgungsbez. entspr. den geltenden Rechtsgrundlagen.

2013
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: 80% der angefochtenen Bescheide des BMF halten vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts

Details zur Kennzahl

2013

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

80

%

Zielzustand

80

%

Erläuterung der Entwicklung

Säumnisbeschwerden wurden durch effizientes Zeitmanagement hintangehalten. Trotz personeller Engässe konnten die Vorgaben zu 100% erfüllt werden.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2011

Ausgangspunkt der Planung

75


Quelle

ELAK

Berechnungsmethode

Erkenntnisse der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts

Meilenstein: Es werden keine Säumnisbeschwerden erhoben.

Details zum Meilenstein

2013

Istzustand (2013)

Es wurden keine Säumnisbeschwerden erhoben.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2011

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Im Jahr 2011 wurde keine Säumnisbeschwerde erhoben.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2013

Zielzustand (Beschreibung)

Es werden keine Säumnisbeschwerden erhoben.

Erläuterung der Entwicklung

Säumnisbeschwerden wurden durch effizientes Zeitmanagement hintangehalten. Trotz personeller Engässe konnten die Vorgaben zu 100% erfüllt werden.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze

Meilenstein: Es gibt keine Aufhebungen wegen einer Verletzung der Gleichbehandlung auf Grund des Geschlechts

Details zum Meilenstein

2013

Istzustand (2013)

Es gab keine Aufhebungen wegen einer Verletzung der Gleichbehandlung auf Grund des Geschlechts

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2011

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Es gibt keine Aufhebungen wegen einer Verletzung der Gleichbehandlung auf Grund des Geschlechts

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2013

Zielzustand (Beschreibung)

Es gibt keine Aufhebungen wegen einer Verletzung der Gleichbehandlung auf Grund des Geschlechts

Erläuterung der Entwicklung

Säumnisbeschwerden wurden durch effizientes Zeitmanagement hintangehalten. Trotz personeller Engässe konnten die Vorgaben zu 100% erfüllt werden.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze