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MASSNAHME

Entwicklung einer vollelektronischen Verfahrensführung (Justiz 3.0)

2020
Massnahme überwiegend erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Anteil der Geschäftsabteilungen mit digitaler Aktenführung in Prozent pro Jahr

Details zur Kennzahl

2020

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

19,42

%

Zielzustand

25

%

Erläuterung der Entwicklung

Auch wenn der ambitioniert gesetzte Zielzustand nicht ganz erreicht werden konnte, hat sich der Indikator im Jahr 2020 sehr positiv entwickelt (zumal der Anteil 2018 noch bei 13,93 % und 2019 bei 14,1% lag).

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2018

Ausgangspunkt der Planung

13,93


Quelle

BMJ

Berechnungsmethode

Anteil der Geschäftsabteilungen mit digitaler Aktenführung in Prozent pro Jahr

Kennzahl: Anzahl der Zugriffe in die elektronische Akteneinsicht

Details zur Kennzahl

2020

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

250.000

Anzahl

Zielzustand

250.000

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Die Erwartungen wurden 2020 erfüllt und der Zielwert erreicht. Die Zahl der elektronischen Akteneinsichten stieg von 131.833 (2018) auf 136.000 (2019) und verdoppelte sich 2020 beinahe auf 250.000.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2018

Ausgangspunkt der Planung

131.833


Quelle

BMJ

Berechnungsmethode

Zählung