MASSNAHME
Entwicklung einer vollelektronischen Verfahrensführung (Justiz 3.0)
Massnahme überwiegend erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Anteil der Geschäftsabteilungen mit digitaler Aktenführung in Prozent pro Jahr
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
19,42%
Zielzustand
25%
Erläuterung der Entwicklung
Auch wenn der ambitioniert gesetzte Zielzustand nicht ganz erreicht werden konnte, hat sich der Indikator im Jahr 2020 sehr positiv entwickelt (zumal der Anteil 2018 noch bei 13,93 % und 2019 bei 14,1% lag).
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2018
Ausgangspunkt der Planung
13,93
Quelle
BMJ
Berechnungsmethode
Anteil der Geschäftsabteilungen mit digitaler Aktenführung in Prozent pro Jahr
Kennzahl: Anzahl der Zugriffe in die elektronische Akteneinsicht
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
250.000Anzahl
Zielzustand
250.000Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Die Erwartungen wurden 2020 erfüllt und der Zielwert erreicht. Die Zahl der elektronischen Akteneinsichten stieg von 131.833 (2018) auf 136.000 (2019) und verdoppelte sich 2020 beinahe auf 250.000.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2018
Ausgangspunkt der Planung
131.833
Quelle
BMJ
Berechnungsmethode
Zählung