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MASSNAHME

Entwicklung von Maßnahmen auf Basis der Berichte der Alterssicherungssicherungskommission.

2022
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Langfristprognose/Ableitung von Maßnahmen

Details zum Meilenstein

2022

Istzustand (2022)

Eine politische Debatte hat stattgefunden.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

04.08.2021

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Die Novelle des Alterssicherungskommissions-Gesetzes (BGBl. I Nr. 84/2020) tritt in Kraft, wonach der Termin für die Vorlage der Langfristprognose vom 30. November 2020 auf den 31.3.2021 verschoben wurde. Mit BGBl. I Nr.45/2021 wurde das Alterssicherungskommissions-Gesetz um den § 14 Abs.3 erweitert. Daraus ergeht, dass die Alterssicherungskommission bis 30. November 2021 Bericht zu erstatten hat.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2022

Zielzustand (Beschreibung)

Die politische Debatte findet statt.

Erläuterung der Entwicklung

Die Ergebnisse des Langfristgutachtens der Alterssicherungskommission über die Entwicklung der Ausgaben in der gesetzlichen Pensionsversicherung sowie jene über die Pensionen der Beamt:innen wurden erörtert. Darauf basierend wurde der Nachhaltigkeitsmechanismus nicht ausgelöst. In den Diskurs einbezogen wurde der Ageing Report (2021) der EU.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze