MASSNAHME
Erarbeitung baukultureller Leitlinien ("Baukulturdeklaration")
Erarbeitung baukultureller Leitlinien („Baukulturdeklaration“)
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Erarbeitung baukultureller Leitlinien ("Baukulturdeklaration")
Details zum Meilenstein
Istzustand (2017)
Am 22.08.2017 wurden die Baukulturellen Leitlinien des Bundes (Baukulturdeklaration) einstimmig vom Ministerrat beschlossen.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2016
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Erarbeitung der baukulturellen Leitlinien wurde beauftragt. Die Auftaktveranstaltung zur Umsetzung des dazu vorgesehenen, breit angelegten Beteiligungsprozesses wurde durchgeführt.
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2017
Zielzustand (Beschreibung)
Baukulturelle Leitlinien ("Baukulturdeklaration") liegen vor.
Erläuterung der Entwicklung
Die Leitlinien sind das Ergebnis eines umfassenden Beteiligungsprozesses. Zur inhaltlichen Koordination und Begleitung der Umsetzung der Baukulturellen Leitlinien des Bundes wurde eine „Arbeitsgruppe Leitlinien“ eingerichtet, ein erster Zwischenbericht ist im Jahr 2018 vorgesehen.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze