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MASSNAHME

Erarbeitung baukultureller Leitlinien ("Baukulturdeklaration")

Erarbeitung baukultureller Leitlinien („Baukulturdeklaration“)

2017
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Erarbeitung baukultureller Leitlinien ("Baukulturdeklaration")

Details zum Meilenstein

2017

Istzustand (2017)

Am 22.08.2017 wurden die Baukulturellen Leitlinien des Bundes (Baukulturdeklaration) einstimmig vom Ministerrat beschlossen.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2016

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Erarbeitung der baukulturellen Leitlinien wurde beauftragt. Die Auftaktveranstaltung zur Umsetzung des dazu vorgesehenen, breit angelegten Beteiligungsprozesses wurde durchgeführt.

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2017

Zielzustand (Beschreibung)

Baukulturelle Leitlinien ("Baukulturdeklaration") liegen vor.

Erläuterung der Entwicklung

Die Leitlinien sind das Ergebnis eines umfassenden Beteiligungsprozesses. Zur inhaltlichen Koordination und Begleitung der Umsetzung der Baukulturellen Leitlinien des Bundes wurde eine „Arbeitsgruppe Leitlinien“ eingerichtet, ein erster Zwischenbericht ist im Jahr 2018 vorgesehen.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze