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MASSNAHME

Erarbeitung einer Regierungsvorlage für den Bereich des Erb- und Pflichtteilsrechtes

2013
Massnahme nicht erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Erarbeitung einer Regierungsvorlage bis 30.6.2013 unter Beiziehung von UniversitätsprofessorenInnen, ExpertenInnen aller Rechtsberufe und RechtspflegerInnen

Details zum Meilenstein

2013

Istzustand (2013)

Istzustand des Meilensteins nicht vorhanden

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2011

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Das Testamentsrecht nimmt auf Vorgänge wie Scheidung oder Änderung der Abstammung nicht ausreichend Bedacht. Verbesserungspotential besteht u.a. bei den Regelungen für die Zahlung des Pflichtteils und zur Anrechnung auf den Pflichtteil

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2015

Zielzustand (Beschreibung)

Erarbeitung einer Regierungsvorlage bis 30.6.2013 unter Beiziehung von UniversitätsprofessorenInnen, ExpertenInnen aller Rechtsberufe und RechtspflegerInnen

Erläuterung der Entwicklung

Am 28.4.2014 wurde dem BMSekr ein Gesetzesentwurf für eine umfassende Novelle zum Erbrecht vorgelegt. Sobald der Entwurf dort grundsätzliche Zustimmung erfährt, soll die in der Maßnahme genannte Arbeitsgruppe einberufen und mit dieser im Herbst 2014 intensiv am Entwurf gearbeitet werden. Einer Regierungsvorlage wurde im Jahr 2015 vorgelegt.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

nicht erreicht