MASSNAHME
Erarbeitung eines Begutachtungsentwurfes für das Strafgesetzbuch ("StGB")
Erarbeitung eines Begutachtungsentwurfes für das Strafgesetzbuch („StGB“)
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Erarbeitung eines Begutachtungsentwurfes für den Bereich des Strafgesetzbuches unter Beiziehung von ExpertInnen aus dem Bereich Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, UniversitätsprofessorInnen, Vertreterinnen von mit dem Strafrecht befassten Organisationen
Details zum Meilenstein
Istzustand (2015)
Ein Gesetzesentwurf für den Bereich des Strafgesetzbuches ausgearbeitet (und als Bundesgesetz in Kraft getreten, StGB-Novelle 2015)
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2014
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Die Verhältnismäßigkeit der Strafen insbesondere zwischen Vermögensdelikten und Delikten gegen Leib und Leben sowie sexuelle Integrität ist nicht mehr gegeben. Bestehende Tatbestände sind zu bewerten bzw. neue zu schaffen („Cyberstrafrecht“), Die Effektivität des Verbandsverantwortlichkeits-Gesetzes ist sicherzustellen, die Regelung über die Unterbringung in Anstalten gemäß § 21 StGB zu prüfen.
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2015
Zielzustand (Beschreibung)
Bis 31.12.2015 Erarbeitung eines Begutachtungsentwurfes für den Bereich des Strafgesetzbuches unter Beiziehung von ExpertInnen aus dem Bereich Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, UniversitätsprofessorInnen, Vertreterinnen von mit dem Strafrecht befassten Organisationen
Erläuterung der Entwicklung
Ein Gesetzesentwurf für den Bereich des Strafgesetzbuches wurde ausgearbeitet (und ist als Bundesgesetz in Kraft getreten, StGB-Novelle 2015)
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze