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MASSNAHME

Erarbeitung eines Begutachtungsentwurfes für das Strafgesetzbuch ("StGB")

2015
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Erarbeitung eines Begutachtungsentwurfes für den Bereich des Strafgesetzbuches unter Beiziehung von ExpertInnen aus dem Bereich Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, UniversitätsprofessorInnen, Vertreterinnen von mit dem Strafrecht befassten Organisationen

Details zum Meilenstein

2015

Istzustand (2015)

Ein Gesetzesentwurf für den Bereich des Strafgesetzbuches ausgearbeitet (und als Bundesgesetz in Kraft getreten, StGB-Novelle 2015)

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2014

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Die Verhältnismäßigkeit der Strafen insbesondere zwischen Vermögensdelikten und Delikten gegen Leib und Leben sowie sexuelle Integrität ist nicht mehr gegeben. Bestehende Tatbestände sind zu bewerten bzw. neue zu schaffen („Cyberstrafrecht“), Die Effektivität des Verbandsverantwortlichkeits-Gesetzes ist sicherzustellen, die Regelung über die Unterbringung in Anstalten gemäß § 21 StGB zu prüfen.

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2015

Zielzustand (Beschreibung)

Bis 31.12.2015 Erarbeitung eines Begutachtungsentwurfes für den Bereich des Strafgesetzbuches unter Beiziehung von ExpertInnen aus dem Bereich Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, UniversitätsprofessorInnen, Vertreterinnen von mit dem Strafrecht befassten Organisationen

Erläuterung der Entwicklung

Ein Gesetzesentwurf für den Bereich des Strafgesetzbuches wurde ausgearbeitet (und ist als Bundesgesetz in Kraft getreten, StGB-Novelle 2015)

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze