MASSNAHME
Erarbeitung eines Begutachtungsentwurfes für den Bereich des Sachwalterrechts
Erarbeitung eines Begutachtungsentwurfes für den Bereich des Sachwalterrechts
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Erarbeitung eines Begutachtungsentwurfes unter Beiziehung von SelbstvertreterInnen und ExpertInnen aus dem Bereich Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, UniversitätsprofessorInnen, VertreterInnen von Organisationen und Verbänden
Details zum Meilenstein
Istzustand (2016)
Der Entwurf wurde dem Parlament zugeführt und als Erwachsenenschutzgesetz im Frühjahr 2017 bereits beschlossen.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2014
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Das Sachwalterrecht ist den veränderten Erfordernissen an den Rechtsschutz betroffener Menschen und ihrer Bedürfnisse anzupassen.
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2016
Zielzustand (Beschreibung)
Bis 31.12.2016 Erarbeitung eines Begutachtungsentwurfes unter Beiziehung von Selbstvertreterinnen und Expertinnen aus dem Bereich Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Universitätsprofessorinnen, Vertreterinnen von Organisationen und Verbänden
Erläuterung der Entwicklung
Der Entwurf wurde dem Parlament zugeführt und als Erwachsenenschutzgesetz im Frühjahr 2017 bereits beschlossen.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze