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MASSNAHME

Erarbeitung eines Begutachtungsentwurfes für den Bereich des Sachwalterrechts

Erarbeitung eines Begutachtungsentwurfes für den Bereich des Sachwalterrechts

2016
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Erarbeitung eines Begutachtungsentwurfes unter Beiziehung von SelbstvertreterInnen und ExpertInnen aus dem Bereich Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, UniversitätsprofessorInnen, VertreterInnen von Organisationen und Verbänden

Details zum Meilenstein

2016

Istzustand (2016)

Der Entwurf wurde dem Parlament zugeführt und als Erwachsenenschutzgesetz im Frühjahr 2017 bereits beschlossen.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2014

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Das Sachwalterrecht ist den veränderten Erfordernissen an den Rechtsschutz betroffener Menschen und ihrer Bedürfnisse anzupassen.

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2016

Zielzustand (Beschreibung)

Bis 31.12.2016 Erarbeitung eines Begutachtungsentwurfes unter Beiziehung von Selbstvertreterinnen und Expertinnen aus dem Bereich Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Universitätsprofessorinnen, Vertreterinnen von Organisationen und Verbänden

Erläuterung der Entwicklung

Der Entwurf wurde dem Parlament zugeführt und als Erwachsenenschutzgesetz im Frühjahr 2017 bereits beschlossen.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze