Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
MASSNAHME

Erarbeitung eines Begutachtungsentwurfes für den Bereich des Sachwalterrechts (Implementierung Erwachsenenvertretung)

2017
Massnahme überplanmäßig erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Erarbeitung eines Begutachtungsentwurfes unter Beiziehung von SelbstvertreterInnen und ExpertInnen

Details zum Meilenstein

2017

Istzustand (2017)

Am 1. Juli 2018 tritt in Österreich die umfassendste Reform im Rechtsfürsorgebereich seit Einführung des Sachwaltergesetzes 1983 in Kraft (das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz (2. ErwSchG) wurde am 25. April 2017 im Bundesgesetzblatt I Nr. 59/2017 veröffentlicht).

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2014

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Das Sachwalterrecht ist den veränderten Erfordernissen an den Rechtschutz betroffener Menschen und ihrer Bedürfnisse anzupassen.

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2017

Zielzustand (Beschreibung)

Bis 31.12.2017 Erarbeitung eines Begutachtungsentwurfes unter Beiziehung von SelbstvertreterInnen und ExpertInnen aus dem Bereich Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, UniversitätsprofessorInnen, VertreterInnen von Organisationen und Verbänden.

Erläuterung der Entwicklung

Die Sachwalterschaft wird durch die gerichtliche Erwachsenenvertretung ersetzt, die alternativen Vertretungsarten werden ausgebaut. Die Rolle der Sachwaltervereine, die künftig Erwachsenenschutzvereine heißen, wird ausgebaut.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

überplanmäßig