MASSNAHME
Erarbeitung eines fundierten Abwicklungsplanes durch die Abbaueinheiten in enger Abstimmung mit der Abwicklungsbehörde FMA
Erarbeitung eines fundierten Abwicklungsplanes durch die Abbaueinheiten in enger Abstimmung mit der Abwicklungsbehörde FMA, Festlegung der Gläubigerbeteiligung in ausreichender Höhe zur Abdeckung sämtlicher Verluste aus den Abbauaktivitäten. Bei bestehenden Restrukturierungsplänen werden diese fortgesetzt
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Keine weiteren Zuschusserfordernisse durch den Bund für HETA und immigon. Nach Aufnahme des nicht veräußerten Portfolios der KA wird die KF den beschleunigten, wertschonenden Abbau des Portfolios fortsetzen
Details zum Meilenstein
Istzustand (2016)
Im Jahr 2016 waren keine Zuschüsse durch den Bund für die Abbaueinheiten zu leisten
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2015
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Einleitung BaSAG-Verfahren durch FMA am 1.3.2015; Verhängung Zahlungsmoratorium bis Ende Mai 2016 bei der HETA; Kapitalschnitt sowie Spaltung ÖVAG (Abbaueinheit immigon u. ZO VB W-B); Abschluss des Verkaufsprozess KA bis August 2015 (Closing), Übertragung unverkauften Portfolioanteils an KF
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2016
Zielzustand (Beschreibung)
Keine weiteren Zuschusserfordernisse durch den Bund für HETA und immigon. Nach Aufnahme des nicht veräußerten Portfolios der KA wird die KF den beschleunigten, wertschonenden Abbau des Portfolios fortsetzen
Erläuterung der Entwicklung
Durch den Mandatsbescheid II der FMA vom 10. April 2016 wurde für die HETA ein Schuldenschnitt in Höhe von 54 % für vorrangige Verbindlichkeiten und 100 % für nachrangige Verbindlichkeiten sowie Kapital verhängt. Die immigon portfolioabbau ag und KF haben ihren Abbauplan im Jahr 2016 weiter fortgesetzt.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze